ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
KAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Zuletzt aktualisiert am 10 Apr 2025
Version v2504
Lieferung von Produkten
Batchforce wünscht eine zuverlässige Bezugsquelle für Produkte, die hauptsächlich aus CNC-Produktionsteilen ("Produkte") bestehen, damit Batchforce seine Kunden beliefern kann.
Der Lieferant ist mit dem Verkauf und der Lieferung der Produkte beschäftigt, die Batchforce von Zeit zu Zeit benötigt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen Batchforce und dem Lieferanten.
Kaufvertrag
Ein Auftrag zwischen Batchforce und dem Lieferanten kommt zustande, wenn Batchforce eine Bestellung ausstellt. Der Text der Bestellung ist ausschlaggebend für die Vereinbarung zwischen den Parteien.
Batchforce kann die Bestellung per E-Mail oder über die Batchforce-Plattform versenden. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Bestellung zu akzeptieren.
Batchforce ist nicht verpflichtet, Bestellungen aufzugeben. Es gibt keine Mindestabnahmemenge und der Lieferant kann keine Rechte aus (der Höhe) früherer Käufe ableiten.
Bestellungen können auf Wunsch von Batchforce jederzeit ohne Zahlung eines finanziellen Ausgleichs geändert oder storniert werden.
Plattform
Batchforce kann dem Lieferanten nach eigenem Ermessen Zugang zur Batchforce-Plattform gewähren.
Wenn dem Lieferanten der Zugang gewährt wird, ist Batchforce berechtigt, diesen Zugang nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. In einem solchen Fall ist Batchforce nicht zu einer Entschädigung des Lieferanten verpflichtet.
Produkte und Preise
Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise für seine Produkte auf der Plattform anzugeben. Die Preise, die der Lieferant in die Plattform einstellt, sind verbindlich.
Die vom Lieferanten herausgegebenen Preislisten sind für die Produkte und/oder Bestellungen, für die die Preislisten herausgegeben wurden, verbindlich.
Lieferung
Die Produkte werden FCA (Incoterms 2020) an Batchforce geliefert.
In Abweichung von den FCA Incoterms 2020 ist der Lieferant für die Lieferung der Produkte, einschließlich Transport, Zollabfertigung und Entladung, an Batchforce verantwortlich. Die Lieferung erfolgt durch den Lieferanten in Übereinstimmung mit der von Batchforce vorgeschriebenen Methode. Der Lieferant kann eine alternative Liefermethode vorschlagen. Batchforce ist nicht verpflichtet, diese Methode zu akzeptieren oder etwaige zusätzliche Kosten der von ihr vorgeschriebenen Methode zu erstatten. Die Kosten für Transport, Zollabfertigung, Lieferung usw. gehen zu Lasten des Lieferanten.
Das Risiko für die Produkte geht in dem Moment vom Lieferanten auf Batchforce über, in dem die Produkte am Geschäftssitz von Batchforce abgeladen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Lieferant das Risiko für die Produkte, u.a. in Bezug auf Lagerung, Verladung, Transport und Entladung. Der Lieferant ist verpflichtet, sich auf eigene Kosten gegen diese Risiken zu versichern.
Parteien können in Abweichung von Artikel 5.2 schriftlich vereinbaren, dass Batchforce für den Transport der Produkte verantwortlich ist. Der Lieferant trägt weiterhin das Risiko und die Verantwortung für die Lagerung, das Be- und Entladen der Produkte wie üblich. Der Lieferant muss sich gegen diese Risiken versichern.
Wenn die Produkte von oder im Namen von Batchforce abgeholt werden, muss der Lieferant kostenlos beim (Ab-)Laden behilflich sein.
Lieferzeiten oder Ausführungsfristen sind fatal. Die Zeit ist von entscheidender Bedeutung.
Der Lieferant haftet für alle Schäden, die Batchforce und/oder ihren Kunden durch die Überschreitung der Lieferfrist und/oder des Ausführungszeitraums entstehen. Für jeden Tag der Überschreitung der Lieferfrist oder der Ausführungsfrist zahlt der Lieferant an Batchforce eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von € 500 pro Tag mit einem Höchstbetrag von € 50.000. Diese Vertragsstrafe kann zusätzlich zu einem Schadensersatz aufgrund des Gesetzes und/oder der Ausführung eines Auftrags gefordert werden.
Verpflichtungen des Lieferanten
Der Lieferant garantiert, dass die Informationen und Spezifikationen der Produkte korrekt sind.
Der Lieferant stellt alle Produktinformationen zu den Produkten auf der Plattform oder in einem separaten Dokument ("Spezifikationen") zur Verfügung. Der Lieferant ist verpflichtet, die Produkte in Übereinstimmung mit den Spezifikationen zu liefern.
Der Lieferant kann die Spezifikationen oder sein Produktsortiment ändern, indem er die neuen Spezifikationen oder das geänderte Sortiment mindestens drei Monate im Voraus schriftlich auf der Plattform bekannt gibt. Erst nach Ablauf dieser dreimonatigen Frist darf der Lieferant die Änderungen umsetzen. Während der dreimonatigen Ankündigungsfrist ist der Lieferant an die alten Spezifikationen und das alte Sortiment gebunden und verpflichtet, alle Bestellungen zu erfüllen, die gemäß den alten Spezifikationen und dem alten Sortiment aufgegeben wurden.
Der Lieferant ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Batchforce Dritte mit der Erfüllung eines Teils seiner Verpflichtungen aus einer Bestellung zu beauftragen. Eine solche Zustimmung, sofern sie erteilt wird, entbindet den Lieferanten nicht von seinen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen im Rahmen einer Bestellung.
Sobald der Lieferant weiß oder wissen muss, dass der Auftrag nicht, zu spät oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird, wird er Batchforce unverzüglich informieren.
Inspektion, Genehmigung und Ablehnung
Batchforce hat jederzeit das Recht, die bestellten oder gelieferten Produkte zu inspizieren und zu genehmigen oder abzulehnen. Wenn Batchforce eine Inspektion durchführt, ist der Lieferant verpflichtet, Batchforce die Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Inspektion angemessenerweise erforderlich sind.
Batchforce ist nicht verpflichtet, die bestellten oder gelieferten Produkte zu inspizieren oder zu genehmigen.
Die Kosten der Inspektion gehen zu Lasten des Lieferanten, wenn die Produkte von Batchforce abgelehnt werden.
Die Inspektion und/oder Genehmigung entbindet den Lieferanten nicht von jeglicher Garantie oder Haftung.
Wenn die vom Lieferanten gelieferten Produkte nicht der Bestellung entsprechen, hat Batchforce das Recht, diese zurückzuweisen. Die Entgegennahme der Produkte oder deren Bezahlung bedeutet nicht die Annahme durch Batchforce.
Wenn Batchforce die gelieferten Produkte ablehnt, ist der Lieferant nach alleinigem Ermessen von Batchforce verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist und ausschließlich nach Wahl von Batchforce wie folgt zu handeln:
veranlasst eine kostenlose Reparatur, oder;
veranlasst einen kostenlosen Ersatz der Produkte, oder;
lässt den Auftrag vertragsgemäß ausführen.
Wenn der Lieferant dieser Verpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist oder nicht zur Zufriedenheit von Batchforce nachkommt, ist Batchforce berechtigt, den Vertrag oder die Bestellung auf Kosten des Lieferanten selbst auszuführen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen.
Ausschließlichkeit
Der Lieferant ist nicht berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages und während eines (1) Jahres danach direkt oder indirekt ein Produkt zu entwickeln, zu verkaufen oder herzustellen, das mit einem der Produkte konkurriert oder identisch, ähnlich oder vergleichbar ist, es sei denn, dies geschieht im Auftrag oder im Namen von Batchforce.
Zahlungsbedingungen
Der Lieferant kann eine Bestellung zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung stellen, jedoch nicht früher als zu dem im PO angegebenen Lieferdatum.
Batchforce wird die Rechnungen des Lieferanten innerhalb von sechzig (60) Tagen bezahlen, sofern der Kunde die Produkte bezahlt hat.
Wenn die Parteien eine Teillieferung vereinbart haben, werden entsprechend Teilzahlungen geleistet.
Die Rechnungen müssen den geltenden Anforderungen, einschließlich der Steuergesetze, entsprechen, andernfalls werden die Rechnungen von Batchforce nicht akzeptiert und/oder bezahlt.
Die Rechnungen müssen per E-Mail als einzelne Anhänge an
[email protected] gesendet werden.
Die Betreffzeile der E-Mail sollte die Bestellnummer enthalten.
Geistiges Eigentum
Alle Spezifikationen, Entwürfe, Formen, Zeichnungen, Informationen, Werkzeuge und Ausrüstungen sowie andere Materialien, die von Batchforce zur Verfügung gestellt oder vom Lieferanten für die Herstellung der Produkte und/oder die Ausführung des Vertrags oder einer Bestellung hergestellt oder erworben wurden (die "Materialien"), bleiben oder werden Eigentum von Batchforce, unabhängig davon, ob der Lieferant direkt oder indirekt für (einen Teil) der Materialien bezahlt hat.
Alle Spezifikationen, Informationen, Zeichnungen, Entwürfe und Erfindungen, die von Batchforce und/oder Batchforce und dem Lieferanten gemeinsam im Rahmen dieses Vertrags entwickelt wurden und die sich auf die Produkte beziehen, sowie alle geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Rechte daran, stehen Batchforce zu. Der Lieferant tritt hiermit alle Rechte, Titel und Interessen an allen diesen Gegenständen an Batchforce ab oder sorgt dafür, dass sie an Batchforce abgetreten werden, und er wird alles Notwendige tun, um diese Rechte und die Interessen von Batchforce daran zu schützen.
Der Lieferant hat keine Rechte, Titel oder Interessen an Patenten, Warenzeichen und/oder Handelsnamen von Batchforce, und der Kauf von Produkten, Verpackungen, die solche Warenzeichen und/oder Handelsnamen enthalten, verleiht dem Lieferanten keine Rechte oder Titel an diesen oder ähnlichen Warenzeichen oder Handelsnamen. Der Lieferant darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Batchforce keine Patente, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere Angaben in Bezug auf die Produkte verwenden, und jede von Batchforce genehmigte Verwendung eines Patents, Warenzeichens, Handelsnamens oder einer anderen Angabe muss strikt in Übereinstimmung mit den Anweisungen und für die Zwecke erfolgen, die von Batchforce festgelegt wurden.
Die Verpflichtungen aus diesem Artikel bleiben auch nach der Kündigung oder dem Ablauf dieses Vertrags in vollem Umfang in Kraft.
Steuern
Der Lieferant garantiert Batchforce, dass alle geltenden Steuergesetze vollständig und korrekt eingehalten werden. Der Lieferant garantiert, dass alle von ihm geschuldeten Abgaben, Lohnsteuer und Mehrwertsteuer rechtzeitig gezahlt werden. Auf erstes Anfordern von Batchforce wird der Lieferant Batchforce Kopien aller anwendbaren Informationen über das Zahlungsverhalten und die Zahlung von Beiträgen und Steuern zur Verfügung stellen.
Der Lieferant stellt Batchforce von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmung ergeben.
Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Dieser Vertrag kann von jeder Partei jederzeit unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei (3) Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Rechte und Pflichten der Parteien, die in den Klauseln 10 (geistiges Eigentum), 13 (Gewährleistung), 14 (Haftung), 15 (Vertraulichkeit) und 16 (Wettbewerbsverbot) festgelegt sind, sowie alle Rechte und Pflichten in diesem Vertrag, die aufgrund ihrer ausdrücklichen Bestimmungen oder ihrer Art und ihres Zusammenhangs die Beendigung oder das Auslaufen dieses Vertrags überdauern sollen, überdauern eine solche Beendigung oder ein solches Auslaufen.
Unbeschadet sonstiger Rechte kann Batchforce diesen Vertrag und/oder eine Bestellung mit sofortiger Wirkung und ohne dass dem Lieferanten eine Entschädigung zusteht, kündigen, wenn:
der Lieferant gegen eine der Klauseln dieses Vertrags verstößt; oder
der Lieferant aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Produkte gemäß diesem Vertrag zu liefern.
Unbeschadet sonstiger Rechte ist jede Partei berechtigt, diese Vereinbarung und/oder einen Auftrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei:
die Ernennung eines Konkursverwalters, Verwalters oder Zwangsverwalters für sein Eigentum oder seine Vermögenswerte beantragt, ihr zustimmt oder ihr unterstellt wird;
nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder diese Unfähigkeit schriftlich einräumt;
einen freiwilligen Vergleich mit ihren Gläubigern abschließt oder unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder ein Verwalter bestellt wird oder Unterlagen zur Bestellung eines Verwalters dieser anderen Partei bei Gericht eingereicht werden oder diese andere Partei ihre Absicht, einen Verwalter zu bestellen, bekannt gibt;
in Liquidation geht oder eine Anordnung oder ein Beschluss zur Auflösung dieser anderen Partei gefasst wird; oder
seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht.
Unbeschadet sonstiger Rechte ist Batchforce berechtigt, diesen Vertrag und/oder eine Bestellung unverzüglich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen:
, wenn die Kontrolle über den Lieferanten wechselt;
, wenn der Lieferant mehr als drei (3) Mal innerhalb von vier (4) aufeinander folgenden Monaten mit einer Verpflichtung aus diesem Vertrag und/oder einer Bestellung in Verzug ist.
Die Parteien verzichten auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund des Ablaufs oder der Beendigung dieses Vertrags und/oder eines Auftrags, es sei denn, diese Ansprüche beruhen auf einem Verstoß gegen diesen Vertrag und/oder Auftrag durch die andere Partei.
Garantie
Der Lieferant garantiert für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum der Lieferung der Produkte, dass die Produkte gemäß diesem Vertrag, der Bestellung, den Spezifikationen und allen zusätzlich erteilten Anweisungen von Batchforce hergestellt und geliefert wurden und frei von Mängeln sind.
Sollte die Batchforce mit einem ihrer Kunden eine andere Garantie vereinbart haben, wird sie den Lieferanten in der Bestellung über eine solche andere Garantie informieren. Der Lieferant ist verpflichtet, die gleiche Garantie zu gewähren, die Batchforce mit seinem Kunden vereinbart hat.
Sollte ein Produkt nicht der oben genannten Garantie entsprechen, wird der Lieferant nach Wahl von Batchforce entweder den Mangel beheben oder Batchforce innerhalb einer angemessenen Frist, die dem Lieferanten durch Mitteilung von Batchforce gesetzt wird, kostenlos Ersatz liefern.
Haftung
Der Lieferant haftet für alle Schäden, die sich aus Mängeln an den Produkten einschließlich ihrer Spezifikationen ergeben.
Batchforce's haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Lieferanten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Tod oder Verletzung.
Batchforce ist in keiner Weise haftbar für und der Lieferant wird Batchforce zu jeder Zeit von allen Aktivitäten, Ansprüchen und Forderungen freistellen, die sich aus einer Nichterfüllung dieses Vertrags oder einer Bestellung durch den Lieferanten oder seine Mitarbeiter ergeben oder die sich aus den Aktivitäten des Lieferanten ergeben, unabhängig davon, ob diese durch einen Vertragsbruch, Fahrlässigkeit oder eine beliebige Ursache verursacht wurden.
Vertraulichkeit
Die Parteien vereinbaren, dass die Bedingungen dieses Vertrages sowie der Inhalt aller früheren Gespräche und ausgetauschten Dokumente, die den Gegenstand und/oder die Durchführung dieses Vertrages betreffen, vertraulich zu behandeln sind und dass weder sie noch ihre Nachfolger, Bevollmächtigten, Anwälte oder Vertreter diesen Vertrag, Teile davon oder darin enthaltene geheime Informationen an irgendeine natürliche oder juristische Person weitergeben dürfen, es sei denn, dies ist nach den geltenden zivilrechtlichen Vorschriften erforderlich oder wird von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde angeordnet.
Die Parteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung von Know-how, Entwürfen, Zeichnungen, Prototypen, Marketingplänen, Ideen und anderen vertraulichen Geschäftsinformationen der jeweils anderen Partei, von denen sie Kenntnis erlangt ("vertrauliche Informationen").
Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht die Informationen, von denen eine Partei nachweisen kann, dass sie (a) in ihrem Besitz waren, bevor sie ihr offengelegt wurden; (b) öffentlich bekannt sind; (c) von ihr rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, ohne gegen diese Vereinbarung zu verstoßen, oder (d) von ihr unabhängig entwickelt wurden, ohne dass sie direkt oder indirekt auf vertrauliche Informationen zurückgegriffen hat.
Die Parteien werden vertrauliche Informationen in keiner Weise Dritten zur Kenntnis bringen, es sei denn, es liegt die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vor. Die Definition des Begriffs "Dritte" umfasst auch die Angestellten und Assistenten einer Partei, die die vertraulichen Informationen nicht unbedingt nutzen müssen. Die Parteien verpflichten Mitarbeiter und Assistenten, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten oder erhalten könnten, in gleicher Weise zur Vertraulichkeit.
Die Parteien verwenden vertrauliche Informationen ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung.
Die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft.
Wettbewerbsverbot
Während der Laufzeit dieses Vertrags ist es dem Lieferanten nicht gestattet, sich direkt an Kunden von Batchforce zu wenden oder Vereinbarungen mit ihnen zu treffen.
Während der Dauer von zwei (2) Jahren nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags ist der Lieferant unabhängig vom Grund der Beendigung nicht befugt, direkt auf Kunden von Batchforce zuzugehen.
Allgemeine und sonstige Bedingungen
Der Lieferant ist verpflichtet, die folgenden zusätzlichen Anforderungen zu erfüllen:
BATCHFORCE ANFORDERUNGEN AN QUALITÄT, ZERTIFIZIERUNGEN (Anhang 1);
BATCHFORCE ANFORDERUNGEN AN VERPACKUNG, ETIKETTIERUNG UND LIEFERUNG (Anhang 2).
Batchforce ist berechtigt, diese Anforderungen einseitig zu ändern. Der Lieferant ist verpflichtet, die geänderten Anforderungen ab dem Zeitpunkt einzuhalten, an dem Batchforce den Lieferanten über die Änderungen informiert. Die neueste Version der Anforderungen ist auf der Plattform und der Website von Batchforce verfügbar.
Die Dokumente, die in diesem Vertrag enthalten sind oder auf die verwiesen wird, werden im Falle eines Konflikts zwischen zwei (2) oder mehr der Dokumente in der folgenden Reihenfolge angewandt:
die Bestellung
dieser Vertrag (ohne die Anhänge);
Batchforce-Anforderungen für Qualität, Zertifizierungen (Anhang 1);
Batchforce-Anforderungen für Verpackung, Kennzeichnung und Lieferung (Anhang 2).
Datenschutz
Die Parteien halten sich an die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere an die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO). Die Parteien respektieren die Privatsphäre der Personen, deren personenbezogene Daten weitergegeben werden, und stellen personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn dies für den Zweck unbedingt erforderlich ist, und anonymisieren diese Daten, soweit möglich.
Keine Abtretung
Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute. Dieser Vertrag darf vom Lieferanten weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten werden.
Batchforce kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag frei an jedes verbundene Unternehmen abtreten.
Unabhängige Auftragnehmer
Die Parteien sind und bleiben unabhängige Auftragnehmer. Nichts in diesem Vertrag darf als Agentur, Joint Venture oder Partnerschaft zwischen den Parteien ausgelegt werden.
Die Beziehung zwischen Batchforce und dem Lieferanten während der Laufzeit dieses Vertrags ist die eines Käufers und Verkäufers. Der Lieferant gilt unter keinen Umständen als gesetzlicher Vertreter von Batchforce für irgendeinen Zweck und hat nicht das Recht oder die Befugnis, im Namen oder im Auftrag von Batchforce ausdrücklich oder stillschweigend irgendeine Verpflichtung oder Verantwortung jeglicher Art zu übernehmen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, die in vollem Umfang in Kraft bleiben, als ob die für ungültig oder nicht durchsetzbar befundene(n) Bestimmung(en) nicht Teil dieser Vereinbarung gewesen wären. Im Falle einer solchen Feststellung der Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit werden die Parteien die ungültige(n) oder undurchsetzbare(n) Bestimmung(en) unverzüglich durch eine wirksame(n) Bestimmung(en) ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der so ungültig gemachten Bestimmung(en) am ehesten entspricht.
Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar.
Diese Vereinbarung kann nicht geändert, modifiziert oder ergänzt werden, es sei denn, eine solche Änderung, Modifikation oder Ergänzung erfolgt schriftlich und wird von beiden Parteien vereinbart.
Sonstiges
Eine Unterlassung, Verzögerung oder Nachsicht einer der Parteien bei der Durchsetzung der Bestimmungen dieses Vertrages darf ihre Rechte nicht beeinträchtigen oder einschränken, und ein Verzicht einer Partei auf eine Verletzung dieses Vertrages durch die andere Partei gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung dieses Vertrages.
Zuständiges Gericht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag, die Aufträge und/oder alle Vereinbarungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unterliegen in jeder Hinsicht dem niederländischen Recht.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, 1980) findet auf diesen Vertrag, die Aufträge und/oder alle Vereinbarungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, keine Anwendung.
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder einem Auftrag ergeben, werden gemäß der Schiedsgerichtsordnung des Niederländischen Schiedsgerichtsinstituts endgültig entschieden. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt eins. Das Schiedsgericht wird nach dem Listenverfahren (Schiedsgerichtsordnung des Niederländischen Schiedsgerichtsinstituts) ernannt. Das Verfahren wird in englischer Sprache geführt und ist vertraulich. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Amsterdam in den Niederlanden. In Abweichung hiervon ist es den Parteien jederzeit gestattet, das Verfahren bei den zuständigen Gerichten am satzungsmäßigen Sitz von Batchforce einzuleiten. Ungeachtet dieser Bestimmung kann Batchforce das Gericht des Bezirks anrufen, in dem der Lieferant seinen Wohnsitz und/oder Sitz hat.
Anlage 1 BATCHFORCE ANFORDERUNGEN AN DIE QUALITÄT, ZERTIFIZIERUNGEN
BATCHFORCE ANFORDERUNGEN FÜR
QUALITÄT UND ZERTIFIZIERUNGEN
Las aktualisiert am 10 Apr 2025
Version v2504
Um eine gleichbleibend hohe Qualität zu erreichen, bitten wir Sie, Ihre Qualitätsverfahren gemäß den Batchforce-Anweisungen zu aktualisieren:
Messberichte und Anforderungen;
Zertifizierung;
Fertigungsrichtlinien und allgemeine Toleranzen.
Artikel 1 Messbericht - First Article Inspection (fai)
Wir verlangen von Ihnen einen Bericht über die First Article Inspection (FAI), wenn wir ihn von Batchforce anfordern. Wir können den Bericht entweder beim Versand der Bestellung anfordern oder wenn wir die Teile bei Batchforce erhalten.
Verwenden Sie die folgenden Richtlinien für einen passenden Prozess und ein passendes Ergebnis:
Verwenden Sie die von Batchforce bereitgestellte .xlsx-Datei für jede First Article Inspection.
In der Datei mit dem Namen "EXAMPLE Batchforce First Article Inspection.xlsx" sind Beispielwerte eingetragen. Bitte ändern Sie diese entsprechend den Spezifikationen Ihrer Batchforce ID und BOP-Nummern.
Fügen Sie alle Zeichnungen mit Messungen in die Registerkarten der .xlsx-Datei ein und erstellen Sie bei Bedarf weitere Registerkarten.
Benennen Sie Ihre Datei nach der spezifischen Batchforce ID und "FAI". Beispiel: BF.231019.SQ12A FAI.xlsx
Senden Sie die ausgefüllte .xlsx-Datei als Anhang an
[email protected] und geben Sie in der Betreffzeile Ihrer E-Mail die spezifische Batchforce ID und "FAI" an. Zum Beispiel: BF.231019.SQ12A FAI
Artikel 2 Zertifizierungen - EN 10204:2004
Wir verlangen von Ihnen ein "Mill Test Certificate" für jede Sendung, die Eisen- oder Stahlmaterial enthält:
Senden Sie das Zertifikat als Anhang an
[email protected] und geben Sie in der Betreffzeile Ihrer E-Mail die spezifische Batchforce ID und "MTC" an. Zum Beispiel: BF.231019.SQ12A MTC.
Legen Sie das Zertifikat und die Dokumentation Ihrer Sendung für den Zoll bei. Sie können dies tun, wenn Sie im Portal eine Sendung von unserem Logistikpartner (in den meisten Fällen DHL Express) erstellen.
Drucken Sie das Zertifikat und die Dokumentation aus und legen Sie sie der Sendung bei.
Werksprüfzeugnis: Ein Dokument, das die Herkunft sowie die chemischen und physikalischen Eigenschaften eines Materials bestätigt. Das Dokument enthält die Genehmigung der werkseigenen Qualitäts- und Herkunftskontrolle zusammen mit einem speziellen Stempel. Ihr Dokument muss den Namen, die Adresse und die Kontaktdaten von Ihnen (dem Hersteller und Exporteur), die Produktspezifikation und die Normen, die Schmelznummer und die Menge, die Adresse und das Land der Schmelznummer (Ort der Materialquelle) und die Analyse der chemischen Zusammensetzung des Produkts enthalten.
Der Bericht kann auch alle anderen erforderlichen Prüfungen enthalten, wie z.B. Härte-, Schlag- und zerstörungsfreie Prüfungen.
Wir verlangen, dass Sie einen "Typ 2.2"-Testbericht vorlegen, wenn Sie von Batchforce dazu aufgefordert werden. Senden Sie den Testbericht als Anhang an
[email protected] und geben Sie in der Betreffzeile Ihrer E-Mail die spezifische Batchforce ID und "Certification 2.2" an. Zum Beispiel: BF.231019.SQ12A Zertifizierung 2.2
Typ 2.2: Ein Dokument, in dem Sie erklären, dass die gelieferten Produkte mit den Anforderungen der Bestellung übereinstimmen, und in dem Sie Testergebnisse auf der Grundlage einer unspezifischen Prüfung angeben. Die Prüfdokumente werden von der/den verantwortlichen Person(en) (Name und Position) validiert. Eine nicht-spezifische Inspektion wird von Ihnen gemäß Ihren eigenen Verfahren durchgeführt, um zu beurteilen, ob Produkte, die durch dieselbe Produktspezifikation definiert und durch denselben Herstellungsprozess hergestellt wurden, den Anforderungen der Bestellung entsprechen oder nicht.
Auf Anfrage von Batchforce müssen Sie ein Inspektionszertifikat "Typ 3.1" vorlegen. Senden Sie das Inspektionszertifikat als Anhang an
[email protected] und geben Sie in der Betreffzeile Ihrer E-Mail die spezifische Batchforce ID und "Certification 3.1" an. Zum Beispiel: BF.231019.SQ12A Zertifizierung 3.1
Typ 3.1: Ein von Ihnen ausgestelltes Dokument, in dem Sie erklären, dass die gelieferten Produkte mit den Anforderungen der Bestellung übereinstimmen und in dem Sie Testergebnisse angeben. Die Prüfeinheit und die durchzuführenden Prüfungen werden durch die Produktionsspezifikationen, die behördliche Verordnung und die entsprechenden Vorschriften und/oder die Bestellung festgelegt. Das Dokument wird vom bevollmächtigten Prüfbeauftragten des Lieferanten validiert, der vom Lieferanten unabhängig ist.
Es ist zulässig, dass der Lieferant auf das Prüfzertifikat 3.1 relevante Prüfergebnisse überträgt, die durch eine spezifische Prüfung des von Ihnen verwendeten Primär- oder Eingangsprodukts erzielt wurden, vorausgesetzt, dass der Lieferant Verfahren zur Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechenden erforderlichen Prüfdokumente vorlegen kann. Die Prüfdokumente müssen von der/den verantwortlichen Person(en) (Name und Position) validiert werden.
Das Kopieren des Originaldokuments ist zulässig, sofern Verfahren zur Rückverfolgbarkeit angewandt werden und das Originaldokument auf Anfrage verfügbar ist. Bei der Erstellung von Kopien ist es zulässig, die Angaben zur ursprünglich gelieferten Menge durch die tatsächlich gelieferte Teilmenge zu ersetzen.
Eine Zusammenfassung der Inspektionsunterlagen:
EN 10204:2004 Referenz
Inhalt des Dokuments
Dokument validiert durch
Werksprüfzeugnis
Name, Adresse und Kontaktinformationen von Ihnen (dem Hersteller und Exporteur), die Produktspezifikation und Normen, Schmelznummer und Menge, Adresse und Land der Schmelznummer (Ort der Materialquelle).
Der Lieferant.
Typ 2.2: Prüfbericht
Erklärung über die Übereinstimmung mit der Bestellung, mit Angabe der Ergebnisse der unspezifischen Prüfung.
Der Lieferant.
Typ 3.1: Prüfbescheinigung 3.1
Erklärung über die Übereinstimmung mit der Bestellung, mit Angabe der Ergebnisse der spezifischen Prüfung.
Der vom Lieferanten unabhängige, bevollmächtigte Prüfbeauftragte des Lieferanten.
Artikel 3 Fertigungsrichtlinien - ISO 2768-1:1989 EN 22768-1:1993
Wir fordern Sie auf, die allgemeinen Toleranzen ISO 2768-1:1989 EN 22768-1:1993 und die zulässigen Abweichungen für den Basisgrößenbereich gemäß der Spezifikation einzuhalten, wie in den nachstehenden Tabellen zusammengefasst. Alle Werte sind in Millimetern (mm) angegeben.
WENN KEINE ANGABE VON BATCHFORCE GEMACHT WIRD, VERWENDEN SIE (M) MEDIUM.
Tabelle 1: Zulässige Abweichungen für lineare Abmessungen, außer bei gebrochenen Kanten.
Beschreibung
0,5 bis zu 3
über
3 bis zu 6
über 6 bis zu 30
über 30 bis zu 120
über 120 bis zu 400
über 400 bis zu 1000
über 1000 bis zu 2000
über 2000 bis zu 4000
f
gut
± 0,05
± 0,05
± 0,1
± 0,15
± 0,2
± 0,3
±0,5
-
m
mittel
± 0,1
± 0,1
± 0,2
± 0,3
± 0,5
± 0,8
± 1,2
± 2
c
grob
± 0,2
± 0,3
± 0,5
± 0,8
± 1,2
± 2
± 3
± 4
v
sehr grob
-
± 0,5
± 1
± 1,5
± 2,5
± 4
± 6
± 8
Tabelle 2: Zulässige Abweichungen für gebrochene Kanten.
Außenradien und Fasenhöhen. Zulässige Abweichungen für den Basisgrößenbereich
Beschreibung
0,5 bis zu 3
etwa 3 bis 6
Ungefähr 6
f
gut
± 0,2
± 0,5
± 1
m
mittel
± 0,2
± 0,5
± 1
c
grob
± 0,4
± 1
± 2
v
sehr grob
± 0,4
± 1
± 2
Tabelle 3: Zulässige Abweichungen von Winkelmaßen.
Zulässige Abweichungen für Längenbereiche in Millimetern der kürzeren Seite des betreffenden Winkels.
Beschreibung
bis zu 10
über 10 bis zu 50
über 50 bis zu 120
über 120 bis zu 400
ungefähr 400
f
gut
± 1°
± 0°30
± 0°20
± 0°10
± 0°5
m
mittel
± 1°
± 0°30
± 0°20
± 0°10
± 0°5
c
grob
± 1°30
± 1°
± 0°30
± 0°15
± 0°10
v
sehr grob
± 3°
± 2°
± 1°
± 0°30
± 0°20
Anlage 2 BATCHFORCE-BESTIMMUNGEN FÜR VERPACKUNG, ETIKETTIERUNG UND AUSLIEFERUNG
BATCHFORCE ANFORDERUNGEN FÜR
VERPACKUNG, ETIKETTIERUNG UND LIEFERUNG
Aktualisiert am 10 Apr 2025
Version v2504
Um eine gleichbleibend hohe Qualität zu erreichen, fordern wir Sie auf, Ihre Verpackung und Etikettierung gemäß den Batchforce-Anweisungen zu aktualisieren:
- Gesamtpaket, Palette und Etikettierung;
- Verpackung und Etikettierung von Einzelteilen;
- Versand und Lieferung von Waren;
- Bewertungstabelle
Artikel 1 Verpackung der Gesamtsendung
- Halten Sie sich an das Gewicht und die Abmessungen der Pakete und bündeln Sie Bestellungen mit gleichem Lieferdatum so weit wie möglich in einer einzigen Sendung;
- Verwenden Sie hochwertige, doppelwandige Kartons und achten Sie auf einen Abstand von 6 mm zwischen Inhalt und Wänden - Verpacken Sie jede Bestellung (Batchforce-Bestellnummer) in einen separaten Karton;
- Legen Sie keine Firmenlogos und Messberichte in Papierform in den Karton.
Artikel 2 Kennzeichnung der Gesamtlieferung
Jeder Sendung muss ein Lieferschein beiliegen, der folgende Informationen enthält: - Datum der Sendung;
- Herkunft der Sendung;
- Name und Adresse des Absenders;
- Unsere Batchforce Purchase Order ID;
- Teilenummern (BOP-Nummern);
- Bestellmenge und Liefermenge jeder Teilenummer;
- Harmonisiertes Warenbeschreibungs- und Kodierungssystem (HS-Code) für den Fall, dass der Ursprung der Sendung außerhalb der EU liegt;
- Kleben Sie ein Versandetikett auf die Oberseite des Pakets.
Wenn Ihre Sendung aus mehreren Paletten oder einzelnen Kartons besteht, dann nummerieren Sie jede(n) einzelne(n) Palette/Karton/Kiste unter
und geben Sie die Nummer und die Gesamtzahl auf jeder Palette/Kiste/Koffer an (z.B. 1 von 5 Kartons). Geben Sie auf dem Lieferschein an, aus wie vielen Paletten/Kartons/Kisten Ihre Sendung besteht
Artikel 3 Einzelteilverpackung
Batchforce ist bestrebt, so umweltfreundlich wie möglich zu handeln. Berücksichtigen Sie bei der Verpackung von Einzelteilen die folgenden Punkte. Verwenden Sie nicht zu viel Plastik, um jedes einzelne Teil zu verpacken. Wir empfehlen und bevorzugen nach Möglichkeit Papier- oder Kartonverpackungen, wenn diese den Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für den Versand von Teilen ohne Qualitätsverlust während des Transports entsprechen.
Artikel 4 Kennzeichnung der Einzelteile
Bringen Sie auf allen verpackten Einzelteilen (können gruppiert werden) einen Aufkleber mit den folgenden Informationen an, damit wir den Inhalt Ihrer Sendung identifizieren können.
- Unsere Bestellnummer (Batchforce Purchase Order ID);
- Teilenummern (BOP-Nummern);
- Liefermenge jeder Teilenummer;
Batchforce verlangt ein einheitliches Design der Aufkleber pro Teil (oder gruppierten Teilen) zur korrekten Identifizierung. Folgen Sie dem Beispiel und den Anweisungen unten:
- Verwenden Sie beim Druck des Etiketts ein Raster mit Linien;
- Verwenden Sie die Schriftarten Helvetica, Arial oder eine Schriftart, die einer dieser Schriftarten am ähnlichsten ist;
- Vermeiden Sie Handschrift;
- Schreiben Sie ausschließlich in englischer Sprache;
- Verwenden Sie schwarze Farbe für die Beschriftung auf einer weißen Oberfläche;
- Fügen Sie in der ersten Spalte die Beschreibung ein;
- Fügen Sie in der zweiten Spalte die entsprechende Nummer zur Beschreibung ein;
- Fügen Sie in der dritten Spalte den Barcode ein, der die Nummer in der zweiten Spalte darstellt.
Auf der nächsten Seite finden Sie einen Beispielleitfaden.
Bestell-ID
Bestellung I BF.230816111.CX13B
BOP-Nr.
14541
QTY
87
Artikel 5 Versand und Lieferung von Waren
Sofern nicht anders angegeben, liefert der Lieferant die Waren an:
Batchforce
Attn. Express Logistics Dept.
Kloosterweg 1
6412 CN Heerlen
Die Niederlande
E-Mail:
[email protected]
Telefon: 0031453690546
Mehrwertsteuer: NL855871374B01
EORI: NL 855871374
Senden Sie Track & Trace Codes, angeforderte Messberichte und Zertifizierungen an
[email protected].
Alle zusätzlichen Kosten, die bei Batchforce durch die Nichtbeachtung des oben genannten Versandprotokolls entstehen, können auf Kosten des Absenders entsprechend korrigiert werden.
Die Logistikabteilung von Batchforce ist ein Lager ohne Zollverschluss; alle Waren müssen vor ihrer Ankunft im Lager bei den zuständigen Zollbehörden angemeldet werden.
Der Lieferant muss die erforderlichen Unterlagen für die Zollabfertigung bei der Ausfuhr und Einfuhr bereitstellen. Die Nichtbeibringung der erforderlichen Dokumente kann zu Lieferverzögerungen, Überstunden, falschen Zöllen und Bußgeldern auf Kosten des Lieferanten führen.
Sendungen, die die in diesem Dokument genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, können entweder zurückgeschickt oder auf Kosten des Absenders entsprechend korrigiert werden und können eine verzögerte Zahlung der entsprechenden Rechnungen riskieren.
Artikel 6 Bewertung der Lieferantenleistung
Um die ordnungsgemäße Überprüfung des Versands und der Verpackung von Produkten sicherzustellen, verwenden wir eine Mustertabelle als Kontrollinstrument. Mit dieser Vorlage können wir die Konformität der für den Versand verwendeten Verpackungen, Etiketten und Kartons beurteilen und sicherstellen, dass alle Spezifikationen eingehalten werden. Zusätzlich zu dieser Vorprüfung führt unser Qualitätskontrolleur auch die eigentliche Qualitätsprüfung der versendeten Teile durch, um sicherzustellen, dass sie alle unsere Qualitätsstandards und -anforderungen erfüllen.
Die Lieferleistung des Lieferanten wird anhand der folgenden Kriterien erfasst und bewertet:
- Menge: Die tatsächlich gelieferte Menge weicht von der vom Lieferanten bestätigten Menge ab
- Lieferdatum: Das tatsächliche Lieferdatum stimmt nicht mit dem vom Lieferanten bestätigten Lieferdatum überein
- Kommunikation: Die Lieferung der Waren wurde Batchforce nicht rechtzeitig mitgeteilt
- Verpackung: Die Verpackung wurde während des Transports beschädigt
- Etikettierung: Fehlende und/oder falsche Etikettierung
- Kisten: Kiste nicht für den Transport geeignet
- Dokumentation: Fehlende Informationen und/oder falsche Dokumente
Jegliche Schäden, Kosten oder Gebühren im Zusammenhang mit solchen Minderleistungen können von Batchforce eingefordert werden. Die Bewertungstabelle wird zur systematischen Beurteilung dieser Kriterien verwendet, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Lieferung unseren hohen Standards entsprechen. Die Lieferanten erhalten auf der Grundlage dieser Bewertung ein Feedback, um eine kontinuierliche Verbesserung zu fördern.